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Bedingungen
für den Erwerb und die Nutzung der AUTOMIETCARD
1.
Geltungsbereich
Die
AUTOMIETCARD gilt für die Anmietung von
Selbstfahrervermietfahrzeugen im Bargeschäft bei allen
autorisierten Autovermietungen. Es gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie die Normalpreislisten des
jeweiligen Autovermieters soweit
sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes
ergibt.
2.
AUTOMIETCARD
2.1
Die AUTOMIETCARD berechtigt ihren Inhaber zur
Inanspruchnahme eines AUTOMIETCARD-Rabattes in Höhe von
50% auf alle
Normalpreise. Die Bestellung/Anmietung ist nur unter
Vorlage der AUTOMIETCARD möglich.
2.2 Der
Preis beträgt 250,00 EUR per Anno, fällig jeweils zum
Beginn eines Vertragsjahres.
2.3 Die
Bestellung erfolgt auf der Grundlage des hierfür
vorgesehenen Bestellformulars und muss mindestens 14 Tage
vor dem gewünschten Geltungsbeginn beim Kartenausgeber
eingegangen sein. Die Bestellung kann auch am Anmiettag im
Vermietbüro
persönlich abgegeben werden. In diesem Fall wird bei
sofortiger Bezahlung zunächst eine vorläufige
AUTOMIETCARD ausgestellt.
2.4 Die
Geltungsdauer der AUTOMIETCARD beträgt ein Jahr. Sie
verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr sofern die
AUTOMIETCARD nicht bis 6 Wochen vor Kartenablauf
schriftlich beim Kartenausgeber gekündigt wird. Ca. 3
Wochen vor Ablauf der
alten AUTOMIETCARD wird die neue AUTOMIETCARD zugesandt.
Bei Vorlage einer Einzugsermächtigung erfolgt die
Abbuchung des Preises vom Konto des Automieters am ersten
Geltungstag der AUTOMIETCARD. In den anderen Fällen wird
mit der neuen AUTOMIETCARD eine Rechnung versandt.
Der Rechnungsbetrag muss spätestens bis zum
Gültigkeitsbeginn der AUTOMIETCARD eingegangen sein. Die
neue AUTOMIETCARD wird
zu den jeweils gültigen AUTOMIETCARD-Bedingungen
ausgestellt. Im Fall von Änderungen wird der
Kartenausgeber diese dem
Automieter rechtzeitig mitteilen. Ist der Automieter mit
den Änderungen nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis
innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung
schriftlich gegenüber dem Kartenausgeber kündigen.
In diesem Fall
verlängert sich die Geltungsdauer der AUTOMIETCARD nicht.
Macht der Automieter von seinem Kündigungsrecht keinen
Gebrauch, so werden die geänderten Bedingungen mit
Zusendung der neuen AUTOMIETCARD wirksam. Hierauf wird der
Kartenausgeber in seiner Mitteilung den Automieter jeweils
hinweisen.
2.6 Ungültigkeit
Die AUTOMIETCARD ist ungültig wenn sie erheblich
beschädigt oder in ihrem Inhalt unkenntlich gemacht oder
sie unbefugt abgeändert
wurde.
2.7 Umtausch,
Erstattung, Ersatz
Die AUTOMIETCARD ist von Umtausch oder Erstattung
ausgeschlossen.
2.8 Für
eine abhanden gekommene AUTOMIETCARD wird gegen ein
Entgelt von 15,00 EUR eine Ersatz-AUTOMIETCARD für die
verbleibende Geltungsdauer ausgestellt. Die abhanden
gekommene AUTOMIETCARD verliert mit Zugang der
Ersatz-AUTOMIETCARD ihre Gültigkeit und ist bei
Wiederauffinden unverzüglich zurückzugeben.
3. Hinweise
zum Datenschutz
Die mit der
AUTOMIETCARD-Bestellung umseitig erhobenen
personenbezogenen Kundendaten werden für die Erstellung
und Abwicklung der
AUTOMIETCARD verwendet. Es
werden keine Daten an Stellen außerhalb des
AUTOMIETCARD-Service übermittelt.
Bedingungen
für den Erwerb und die Nutzung der AUTOMIETCARD QUICK
Die AUTOMIETCARD QUICK gilt
für die Anmietung von Selbstfahrervermietfahrzeugen im
Bargeschäft. Es gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie die Normalpreislisten des
Autovermieters soweit
sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes
ergibt.
Die AUTOMIETCARD QUICK berechtigt ihren Inhaber zur
Inanspruchnahme eines AUTOMIETCARD QUICK-Rabattes in Höhe von
50% auf alle
Normalpreise. Die Bestellung/Anmietung ist nur unter
Vorlage der AUTOMIETCARD QUICK möglich. Der
Preis beträgt 30,00 EUR bei einer Geltungsdauer für einen
Zeitraum von 30 Tagen, beginnend mit dem Tag der ersten
Anmietung sowie Vorauskasse.
Die AUTOMIETCARD QUICK ist ungültig wenn sie erheblich
beschädigt oder in ihrem Inhalt unkenntlich gemacht oder
sie unbefugt abgeändert
wurde. Die AUTOMIETCARD
QUICK
ist von Umtausch oder Erstattung
ausgeschlossen. |